1. E-Books Grundlagen

1Die Debatte über Open Access wird zwar weiterhin von E-Journals beherrscht, doch treten die E-Books langsam aber sicher auch stärker in den Fokus. Allerdings muss man beachten, dass trotz aller Parallelen zwischen E-Journal und E-Book doch deutlich andere Geschäfts- und Publikationsmodelle zugrunde liegen. Wissenschaftliche Fachzeitschriften werden zum allergrössten Teil von Institutionen (Universitäten, Bibliotheken, Unternehmen) lizenziert. Monographien werden viel häufiger auch von Privatpersonen gekauft. Die Verlage haben also hier verstärkt auch private Endkunden als Zielgruppe im Visier. Und während Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Fachartikel in der Regel nichts an ihren Publikationen verdienen, gilt dies nicht für Buchautoren. Wer also eine Monographie publiziert, rechnet in der Regel auch mit gewissen Einnahmen. AutorInnen von Monographien schliessen mit den Verlagen Verträge ab, die ihren Anteil an den Einnahmen regeln. Es kommt hinzu, dass der Markt weitgehend noch hybrid ist: Eine “richtige” Monographie erscheint heute meistens auch noch gedruckt, wenn auch in kleinen Auflagen oder als Print on Demand. Die gedruckte Version sorgt für eine erhöhte Sichtbarkeit – und bringt den AutorInnen auch noch gewisse Einnahmen aus der Vergütung der Kopierabgaben durch die Verwertungsgesellschaften, die wiederum bei elektronischen Publikationen entfällt.

2Welche Bedeutung Monographien haben, hängt sehr stark auch vom Fachgebiet ab. Die Entscheidung des Schweizerischen Nationalfonds, der Forschungsförderungsorganisation der Schweiz, in Zukunft keine Druckkosten mehr zu zahlen sondern auch von Monographien nur die Open Access-Publikation zu unterstützen,[1] hat bei vielen Geistes- und Sozialwissenschaftlern zu Protesten geführt. Die gedruckte Monographie hat hier nach wie vor einen grossen Stellenwert. In den Bereichen Naturwissenschaft, Technik und Medizin finden sich Monographien dagegen vor allem bei den Lehrbüchern oder als populärwissenschaftliche Publikationen. Hier sind die Artikel in Fachzeitschriften – und diese werden primär elektronisch genutzt – das mit Abstand wichtigste Publikationsmedium.

3Noch einmal ganz anders stellt sich die Situation bei den belletristischen Werken dar. Hier kann man davon ausgehen, dass wirklich nur Werke, bei denen das Urheberrecht erloschen ist, offen zugänglich gemacht werden. Im künstlerischen Umfeld sind die Autorinnen und Autoren direkt von den Einnahmen abhängig. Entsprechend ist hier die Forderung nach offenen Inhalten (noch) weniger im Interesse von Autorinnen und Verlagen.

1.5.1 Offenheit – Openness

4Was versteht man eigentlich unter Offenheit? Das Thema wird kontrovers diskutiert, und nicht alle sind mit der Definition der Open Community einverstanden. Die “Offen-Definition” fasst diese so zusammen:

Wissen ist offen, wenn jedeR darauf frei zugreifen, es nutzen, verändern und teilen kann – eingeschränkt höchstens durch Maßnahmen, die Ursprung und Offenheit des Wissens bewahren. (http://opendefinition.org/od/2.0/de/)

5Ein offenes Werk muss demnach unter einer offenen Lizenz, frei zugänglich und in einem offenen Format angeboten werden, das die Nutzung, Weitergabe und Verarbeitung gewährleistet. Den Ursprung hat diese Bewegung bei der Freien Software mit den GNU-Lizenzen (https://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License). Die Forderung nach Offenheit wird heute im gesamten Wissenschaftsbereich erhoben (Stichwort: Open Science), aber auch in der Verwaltung (Öffentlichkeitsprinzip, Open Data). Grundidee dahinter ist, dass alles, was von der Öffentlichkeit finanziert worden ist, dieser auch uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden soll. Die Berliner Deklaration zu Open Access formuliert das Prinzip sehr offen – auch die Bearbeitung der Veröffentlichungen wird hier ausdrücklich gefordert (https://openaccess.mpg.de/68053/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf):[2]

Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.

6Bei den wissenschaftlichen Publikationen steht Open Access, der offene Zugang, im Vordergrund. Die verändernde Wiederverwendung ist eher im kreativen Umfeld ein wichtiges Thema, und eben bei den Lehrmaterialien. Bei den offenen Lehrinhalten, den Open Educational Resources (OER), spielt die Verwendung von Inhalten für eigene Lehreinheiten eine zentrale Rolle. Eine Dozentin sollte zum Beispiel das Video eines Kollegen, das als OER zur Verfügung gestellt wird, in eigene Präsentationen und Vorträge integrieren dürfen. Auch bei Fotos ist dieses Konzept wichtig, da ein Bild nicht wie ein Text zitiert werden kann. Die Verwendung eines Fotos oder eines Bildes zur Illustration bedeutet immer auch eine urheberrechtlich relevante Nutzung des ganzen Werks. Bei einem Buch ist das nur in Ausnahmefällen der Fall. Hier wird meistens nur ein Ausschnitt benötigt (zitiert) und somit nicht das ganze Werk. Es ist zudem auch durch die Konventionen des seriösen wissenschaftlichen Arbeitens geregelt, dass ein fremdes Werk nicht als das eigene ausgegeben werden darf. Es ist nicht erlaubt, fremde Ideen oder Formulierungen zu verwenden ohne sie korrekt zu zitieren.

7Das Zitieren ist im Urheberrecht geregelt, so im deutschen UrhG (www.gesetze-im-internet.de):

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

8Natürlich ist das Urheberrecht viel komplexer und kann hier nur ganz oberflächlich gestreift werden. Nur schon der Werkbegriff wäre ein Thema für sich. Wir können hier einfach festhalten, dass das Verwenden von Ausschnitten als Zitate rechtlich erlaubt ist, auch bei urheberrechtlich geschützten Werken.

1.5.2 Offene Lizenzen für E-Books

9Offen sind E-Books dann, wenn ihr Inhalt frei zugänglich ist, sie mit einer offenen Lizenz und in einem offenen Format publiziert werden. Das bedeutet kein DRM und das bedeutet auch, dass die E-Books unter einer offenen Lizenz publiziert werden.

10Offene Lizenz bedeutet, dass ein E-Book gemeinfrei (als Public Domain) oder unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wird. (www.creativecommons.ch)  Diese Lizenzen sind rechtlich verbindlich. Sie werden maschinenlesbar in die Dokumente (bzw. die Metadaten) integriert und visuell als Symbole angezeigt. Dahinter steht der ausführliche Lizenztext, der in 60 Sprachen verfügbar ist. Die CC-Lizenzen gibt es in verschiedenen Abstufungen. Für Werke, bei denen das Urheberrecht erloschen ist, was in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall ist, bietet sich die Lizenz gemeinfrei (public domain) an. Dies gilt also zum Beispiel für ältere Werke, die von Bibliotheken digitalisiert und online angeboten werden.

11Wer ein selbstgeschriebenes Buch publiziert und somit Urheber ist, kann die Lizenz selbst festlegen. Diese beginnt bei CC-0 und dem Verzicht auf jegliche Auflagen. Da im Wissenschaftsbereich die Verwendung fremder intellektueller Leistung durch Konventionen geregelt ist, ist die Gefahr relativ gering, dass jemand anderes eine Publikation als seine eigene ausgibt und unter eigenem Namen veröffentlicht. Kritiker von Open Access unterstellen genau dies, doch werden durch eine offene Lizenz nicht die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verändert. Die Herkunft eines Gedankengangs oder einer Formulierung muss hier durch einen korrekten Verweis angegeben werden. Dies gilt auch bei offenen Lizenzen.

Abbildung: grafische Darstellung der verschiedenen CC-Lizenzen (Quelle: http://www.creativecommons.ch)

12Die Erwähnung des Autors wird durch den Zusatz BY für Byline sichergestellt. Werke, die unter der Lizenz CC-BY veröffentlicht werden, müssen den Hinweis auf den Urheber enthalten. Dies entspricht dem Prinzip beim wissenschaftlichen Zitieren, nur dass hier keine Beschränkung auf einen Textausschnitt verlangt wird. Man könnte also auch den gesamten Text wiedergeben. Die CC-BY-Lizenz ist die für Open Educational Resources, also freie Bildungsmedien, favorisierte Lizenz, da sie die Wiederverwendung (engl. reuse) ermöglicht. Gerade für eine künstlerische Wiederverwendung eignet sich diese Lizenz sehr gut. Bilder können weiterbearbeitet, Musikstücke in einem neuen Werk verwendet werden. Oder jemand könnte dieses Kapitel über offene E-Books in eine eigene Publikation integrieren, sofern der Urheber genannt wird.

13Will man die Veränderung verhindern, bietet sich die Lizenz CC-ND (NoDerivatives) an. Die entsprechend gekennzeichneten Werke dürfen nur unverändert verwendet werden. Dann gibt es weiter die Lizenz CC-SA (Share Alike) für die Weitergabe unter den gleichen Bedingungen. Diese wird zum Beispiel für Software gerne benutzt, weil sie festlegt, dass das Werk nur unter denselben Bedingungen weitergegeben werden darf. Also man darf eine entsprechende offene Software verwenden, wenn die damit produzierte neue Software ebenfalls frei publiziert wird.

14Und schliesslich wird die Lizenz CC-NC (non-commercial) intensiv diskutiert. Da der Begriff “nicht-kommerziell” nicht scharf definiert ist, ist auch die damit verbundene Einschränkung nicht klar. Darf zum Beispiel ein als CC-NC publiziertes Bild auf der kommerziellen Plattform Facebook publiziert werden? Ab wann ist eine Nutzung kommerziell? In der Open Community gilt die NC-Lizenz als zu eingeschränkt. Sie verletze das Konzept von Offenheit. Dagegen argumentieren andere, dass es bei dieser Lizenz darum gehe, einer profitorientierten Verwendung die Grundlage zu entziehen. Angenommen, ich publiziere mein E-Book unter der CC-BY-Lizenz. Es könnte ein anderer Verlag eine eigene Auflage herausgeben und das Buch auch verkaufen, ohne dass ich als Autor oder der Verlag einen Anspruch auf diese Einnahmen erheben könnte. Ich persönlich schätze diese Gefahr als verschwindend gering ein. Aber es soll ja schon vorgekommen sein, dass ein Schlaumeier ein Buch publizierte, das aus Wikipedia-Artikeln bestand. Das ist rechtlich erlaubt, gilt aber als verwerflich. VDM Publishing ist ein solcher Verlag, der unter den Namen Alphascript, Betascript oder Fastbook Publishing Textkopien aus Wikipedia als E-Books herstellt. [3](https://plagiatsgutachten.de/eine-warnung-bucher-mit-kopierten-wikipedia-artikeln-nun-auch-in-uni-bibliotheken/)

15Wichtig ist, dass die Lizenz gut sichtbar im Buch und in den Metadaten angegeben wird.

1.5.3 Open oder free?

16Grundsätzlich bedeutet der freie, offene (open) Zugang auch, dass die Inhalte kostenlos (free) genutzt werden können. Wissen soll frei sein und durch den Austausch erweitert werden. Wenn man für den Zugang bezahlen muss, werden Menschen mit beschränkten finanziellen Ressourcen von diesem Wissen ausgeschlossen. Doch wie kommen dann die Urheber zu einer finanziellen Vergütung ihres Aufwands und ihrer Leistung? In einem sozialistischen Modell wäre es klar: Die Urheber würden durch den Staat finanziert. Doch in der kapitalistischen Variante wird es etwas komplizierter.

17Die Open Access-Debatte ist ja nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund entstanden, dass Verlage grosse Gewinne schöpfen, während die eigentliche Arbeit von der öffentlichen Hand finanziert wird. Im gängigen Modell bezahlt der Staat die Universitäten, die ihre Forschenden finanzieren. Diese forschen und publizieren im Rahmen ihrer Arbeit. Um Zugang zu den Forschungsergebnissen zu erhalten, müssen die Universitäten (bzw. ihre Bibliotheken) die Publikationen kaufen oder lizenzieren, in denen die Ergebnisse publiziert werden. Kommt hinzu, dass die Forschenden auch noch für die Qualitätssicherung der Publikationen im Rahmen von Peer Review meist kostenlos arbeiten, bzw. auf Kosten der Allgemeinheit ihre Arbeitszeit dafür einsetzen oder die eigene Freizeit. Dies ist alles vereinfacht, aber das Prinzip funktioniert etwa so. Im Rahmen von Open Access Gold wird nun der Zugang zu den Forschungsergebnissen für alle kostenlos. Dafür müssen aber die Forschenden (bzw. ihre Universitäten oder Forschungsförderungsorganisationen) einen Beitrag an die Publikationskosten bezahlen, die sogenannte Article Processing Charge (APC). (https://en.wikipedia.org/wiki/Article_processing_charge) Die Kritik bleibt bei diesem Modell dieselbe: die Verlage nehmen Gewinne ein, die Öffentlichkeit bezahlt doppelt.

18Man kennt das Problem vor allem von den Zeitschriften, doch es stellt sich auch bei den E-Books. Wenn ein E-Book unter Open Access kostenlos veröffentlicht wird, entfallen dem Verlag (sehr wahrscheinlich) die üblichen Einnahmen oder zumindest ein Teil davon. Und ebenfalls der Autorin/dem Autor, die im Gegensatz zu einem wissenschaftlichen Artikel bei Monographien mit finanziellen Einnahmen rechnen können. Der Schweizerische Nationalfonds prüft im Rahmen des Pilotprojekts OAPEN-CH zusammen mit interessierten Verlagen zwei Modelle der OA-Publikation von wissenschaftlichen Monographien: direkte Publikation als OA-Monographie mit der Möglichkeit gleichzeitig eine kostenpflichtige Variante (gedruckt und/oder elektronisch) zu veröffentlichen sowie die OA-Publikation nach Ablauf eines zweijährigen Embargos. (www.snf.ch/de/foerderung/wissenschaftskommunikation/oapen-ch/) Die Verlage erhalten vom SNF finanzielle Unterstützung bei der Buchpublikation. Die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt dienen dazu, Erfahrungen für die OA-Publikation von Monographien zu gewinnen. Die im März 2017 mündlich präsentierten Zwischenergebnisse zeigen, dass die frei zugänglichen Monographien nicht viel weniger oft verkauft werden als die noch unter Embargo stehenden. Zudem weisen die offen zugänglichen Werke deutlich höhere Zugriffszahlen auf.

19In den Niederlanden wurde dies bereits untersucht: Das Projekt OAPEN-NL kam zum eindeutigen Schluss, dass die parallele Veröffentlichung eines offenen E-Books den Verkauf der gedruckten Monographien nicht beeinträchtigt:[4]

Research showed that publishing in Open Access had no effect whatever on the sale of books. The publisher’s fear that book sales would decline if publications would be available in Open Access, was unfounded. However, online usage of books in Open Access increased considerably as did online discovery of these books. Although online usage increased, this did not (yet) lead to an increase of citations in the research timeframe.

20Ein anderes Modell verfolgt der Verlag Buch&Netz. Das E-Book erhält die CC-BY-NC-Lizenz, die einzelnen Kapitel die CC-BY-Lizenz. Diese Kombination verhindert, dass ein anderer Verlag die Publikation komplett übernimmt und selbst herausgibt. Dabei wird insbesondere die Investition des Verlags in die Vermarktung des Buches und E-Books geschützt. Das E-Book darf also weitergegeben und geteilt werden, aber nicht für kommerzielle Zwecke. Die einzelnen Kapitel hingegen können unter Namensnennung wiederverwendet und in andere Publikationen integriert werden. Es gibt eine Webversion, die – eventuell mit zeitlicher Verzögerung – freigeschaltet wird und somit frei und offen zugänglich ist. Das Werk wird auch gedruckt und im Buchhandel verkauft. Zudem wird das E-Book direkt über die gängigen Online-Stores verkauft. Das Geschäftsmodell geht davon aus, dass interessierte Leserinnen und Leser bereit sind, für den Erwerb des E-Books etwas zu bezahlen. Und wer sich das nicht leisten kann, kann das Werk auch kostenlos beziehen, wenn auch nicht in allen Formaten.

1.5.4 Open E-Books in Bibliotheken

Dieser Beitrag erschien 2012 im Bibliotheksdienst

21Das Thema Open E-Books in Bibliotheken habe ich in einem Beitrag im Bibliotheksdienst 2012 schon einmal aufgegriffen. Hier ein leicht aktualisierter und gekürzter Auszug:

22In diesem Artikel geht es darum, wie Bibliotheken mit Open E-Books umgehen oder eben nicht umgehen. Auf die Problematik aufmerksam wurde ich an der Konferenz OAI8 im Juni 2013 in Genf. (http://indico.cern.ch/event/211600/) Dort berichtete Rupert Gatti von Open Book Publishers (http://www.openbookpublishers.com) über das absurde Phänomen, dass Bibliotheken mit seinem Angebot an Open E-Books nichts anfangen konnten. Erst als er die E-Books seines Verlags via Aggregatoren anbot, wurden sie von Bibliotheken gekauft und in ihre Kataloge aufgenommen. OK, diese Open E-Books wären nicht kostenlos (open but not free…) erhältlich gewesen, aber es mutet schon komisch an, wenn erst ein (bestimmt teurer) Umweg über einen Zwischenhändler nötig ist, damit E-Books von Bibliotheken erworben werden.

23Wir haben uns auf der Konferenz über die möglichen Gründe unterhalten. Wir sind dabei zur Einsicht gekommen, dass diese freien E-Books den gängigen Geschäftsprozessen in Bibliotheken zuwiderlaufen und dass sie deshalb nicht berücksichtigt werden. Da wäre zum einen das Format: ein E-Book im EPUB-Format liegt als Datei in dem entsprechenden Format vor (z.B. mybook.epub), die auf einer Website zum Download bereitgestellt wird. Nun müsste eine Bibliothek, möchte sie diese Datei in ihren Bestand übernehmen, dieses File auf einem eigenen Server zum Download für ihre Nutzerinnen und Nutzer bereitstellen, wenn es nicht in die Plattform eines Verlags integriert ist und von dort bezogen werden kann. Eigentlich wäre ein Repositorium, wie es an vielen Hochschulen betrieben wird, dafür durchaus geeignet. Doch sind diese Repositorien in der Regel nur für Publikationen aus der eigenen Hochschule gedacht und können deshalb nicht als Plattform für beliebige Dateien genutzt werden.

24Glücklich ist, wer an einer Hochschule arbeitet, die über eine Plattform verfügt, die geeignet ist, ein E-Book in mehreren Formaten abzuspeichern und anzubieten. In dieser Lage ist man an der ETH Zürich:[5] Die ETH E-Collection bietet die Möglichkeit, ein E-Book als EPUB, Mobi und als PDF abzuspeichern und liefert dazu gleich noch eine DOI. (http://e-collection.library.ethz.ch/view/eth:41815)[6] Gut, das abgebildete Beispiel ist kein „wirkliches“ E-Book, also keine Monografie, sondern nur ein Artikel aus einem Sammelband. Aber das Prinzip ist das Gleiche. Und über diesen Eintrag in der ETH E-Collection wird das E-Book im Bibliothekskatalog (bzw. dem Wissensportal der ETH-Bibliothek unter www.library.ethz.ch) als „Online-Ressource“ angezeigt und von da an den Gesamtkatalog Swissbib weitergereicht, wo es ebenfalls such- und findbar ist. (www.swissbib.ch)

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Screenshot aus dem Repositorium ETH E-Collection mit einem E-Book in drei Formaten

25Einfacher wird die Aufnahme in den Katalog, wenn das E-Book auch in einer Webversion vorliegt. Darauf sind Bibliotheken und ihre Regelwerke mittlerweile eingestellt, und diese Website lässt sich dann als „Online-Ressource“ katalogisieren. Auf diese Weise hat mich unsere Bibliothekarin an der HTW Chur überrascht, als sie mir mitteilte, sie hätte jetzt mein E-Book über E-Books katalogisiert. Dabei handelt es sich um ein E-Book, das als Website und in verschiedenen Formaten vorliegt – produziert mit WordPress über den Anbieter Pressbooks. (http://mrudolfebooks.pressbooks.com) Bei der Selbstpublikation von E-Books ist also ratsam, den Inhalt auch über eine Website zugänglich zu machen.

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Screenshot der Webversion eines E-Books in der Titelanzeige im Verbundkatalog NEBIS

26Zudem spielt bei der zögerlichen Haltung der Bibliotheken gegenüber Open E-Books noch der Aspekt der Qualitätssicherung mit: bei selbstpublizierten E-Books stellt sich die Frage, wie vertrauenswürdig die Quelle, die Plattform oder die Autorin/der Autor ist. Entsprechend tun sich Bibliothekarinnen und Bibliothekare etwas schwer bei der Auswahl, zumal E-Books sonst „bequem“ in Form von Paketen bei grossen Verlagen oder von Aggregatoren gekauft oder lizenziert werden.

27In der Folge bin ich dem Phänomen Open E-Books in Bibliotheken weiter nachgegangen. Ich habe stichprobenartig getestet, ob als Open E-Books vorliegende Klassiker in Bibliotheksbeständen nachgewiesen werden. Dafür ist das Project Gutenberg die ideale Quelle. (www.gutenberg.org) Hier wurden bisher gegen 44’000 gemeinfreie Klassiker digitalisiert, die unter einer offenen Lizenz in unterschiedlichsten Formaten online angeboten werden. Ich habe den Test mit Ulysses von James Joyce gemacht. Das Werk ist samt Katalogisat auf einer Webseite zugänglich. (http://www.gutenberg.org/ebooks/4300) Einen kleinen Haken habe ich hier allerdings gefunden: es gibt keinen persistent identifier für diese Seite, also weder eine URN noch einen DOI. Eine Recherche in verschiedenen Bibliothekskatalogen und Portalen – unter anderen in Swissbib, dem Gesamtkatalog der Schweizer Hochschulbibliotheken, oder im KVK (http://kvk.bibliothek.kit.edu/index)– hat 2012 keinen einzigen Treffer zu diesem E-Book ergeben.[7] Im KVK findet sich zwar eine E-Book-Ausgabe von Ulysses, es stammt jedoch bezeichnenderweise aus einem lizenzierten Paket, das über den Aggregator EBL angeboten wird. Im Angebot der Onleihe (gesucht bei Onleihe Hamburg und beim Ostschweizer Verbund DibiOst) findet sich kein E-Book von James Joyce. In den Online-Stores gibt es den Titel meist zu einem günstigen Preis ($ 0.95 bei Sony, 0.49 € bei Amazon € 1.99 bei Thalia), sogar gratis (im iBookstore) oder zu einem satten Preis von € 9.99 (bei Thalia). Diese E-Books sind in der Regel mit dem DRM des jeweiligen Anbieters versehen und sind somit in der Nutzung eingeschränkt – im Gegensatz zu den Open E-Books aus dem Project Gutenberg.

28Zurück zu den Bibliotheken: Aus meiner Sicht wäre es doch für Bibliothekskunden ein interessantes Angebot, wenn sie Klassiker als E-Books ohne DRM beziehen könnten. [Ende des Beitrags von 2012]

 

29Seit 2012 hat sich die Integration offener E-Books etwas verbessert. Die neuen Discovery-Tools erlauben es, dass eine Publikation nicht unbedingt einzeln katalogisiert werden muss. Man kann auch externe Quellen, wie z.B. das Project Gutenberg in den Suchindex integrieren, die damit von den Nutzerinnen und Nutzern der Bibliothek gefunden und direkt genutzt werden können. Auf diese Weise hat zum Beispiel die Universitätsbibliothek Basel gegen 100’000 Open E-Books aus verlässlichen Quellen in ihren Katalog swissbib Basel Bern  (https://baselbern.swissbib.ch) integriert, nämlich aus Digitale Sammlungen (www.digitale-sammlungen.de), directory of open access books (www.doabooks.org), NCBI Bookshelf (www.ncbi.nlm.nih.gov/books) und aus dem Project Gutenberg (www.gutenberg.org).

Screenshot open E-Book im Metakatalog swissbib
Screenshot von der Trefferanzeige eines open E-Book im Metakatalog swissbib

30Nach wie vor ist es nicht üblich, dass Bibliotheken E-Books von kleinen Verlagen oder offene E-Books im eigentlichen Sinn katalogisieren, es also als Medium in den Bestand aufnehmen und über den OPAC zugänglich machen. Das hat mit dem Arbeitsprozess zu tun und der Art, wie E-Books sonst publiziert und im Bibliotheksbestand nachgewiesen werden. Bei der Lösung von Swissbib spielt das aus Nutzersicht keine Rolle, da das open E-Book aus dem DOAB als Medienformat “Buch (online)” angezeigt wird. Der Link führt direkt zum Download des open E-Book vom Server des DOAB. Bei der Lösung über das Angebot von Primo Central (z.B. im NEBIS-Verbund) erscheint das Werk aber nicht in der standardmässigen Trefferanzeige im Tab “Bücher und mehr”, sondern zusammen mit den indexierten Zeitschriftenartikeln als “Online Ressource” im Tab “Artikel und mehr”. Es darf bezweifelt werden, dass eine Nutzerin oder ein Nutzer hier ein E-Book vermuten würde.

Screenshot von open E-Book im NEBIS-Katalog
Screenshot vom Suchergebnis zu einem open E-Book im NEBIS-Katalog

31Die Repositories an den Hochschulen erlauben heute in der Regel das Abspeichern unterschiedlicher Formate und sind insofern für die Publikation eines E-Books eingerichtet – allerdings weiterhin nur für Angehörige der eigenen Hochschule. Wer selbst ein E-Book auf einem öffentlichen Repository ablegen und veröffentlichen will, hat verschiedene Möglichkeiten. Ich selbst habe mein schon erwähntes E-Book über E-Books auf dem Repository Zenodo, das vom CERN betrieben wird, abgelegt (www.zenodo.org). Dort hat es eine DOI erhalten und ist gut in andere Plattformen integrierbar (http://doi.org/10.5281/zenodo.6954).

Screenshot: E-Book im EPUB-Format auf Zenodo

32Eine weitere Plattform ist der Dokumentenserver e-lis (http://eprints.rclis.org), auf dem Publikationen aus dem Bereich Library and Information Science archiviert und veröffentlicht werden können. Ein Beispiel hierfür ist das Buch von Karsten Schuldt über Armut und Bibliotheken, das er hier als PDF publiziert hat. Es hat hier eine URI erhalten und könnte ebenfalls in Bibliothekskataloge oder Discovery-Systeme übernommen werden.

Screenshot: Buchpublikation auf dem e-LiS-Server

33Obschon diese zwei Publikationen im Prinzip also in Bibliothekskataloge aufgenommen werden könnten, wird das vorläufig kaum geschehen. Denn es gibt weiterhin keinen routinemässigen Prozess in den meisten Bibliotheken, um solche Quellen (und auch die von kleinen Verlagen) zu harvesten und in die Kataloge oder in die Indices von Suchmaschinen zu übernehmen. Ich sehe die Lösung für die Zukunft in einem Repository, das nicht von einer einzelnen Hochschule betrieben wird und das als Plattform für Open Books funktioniert. Hier sollten die Publikationen auf ihre Relevanz und Verlässlichkeit geprüft und im Rahmen einer gepflegten Kollektion über offene Schnittstellen bereitgestellt werden.

34In der Zwischenzeit gibt es in den USA zwei Projekte, die eine attraktive Lösung bieten: die Digital Public Library of America (https://dp.la) sowie das Projekt Library Simplified (http://www.librarysimplified.org/). Im Projekt DPLA sind bereits über 2 Millionen open E-Books enthalten. Doch das soll erst der Anfang sein: Man will eine offene Sammlung an E-Books schaffen. Insbesondere will man Bücher von regionaler Bedeutung digitalisieren und in die Plattform integrieren. Aus diesem Umfeld ist auch die Initiative für das erwähnte Library Simplified-Projekt entstanden. Es soll eine technische Lösung entwickelt werden, die den Zugang zu E-Books erleichtert. Anfangs 2015 kündigte Präsident Obama die Open eBooks-Initiative an. Ziel ist es, Kindern auch aus benachteiligten Schichten den Zugang zu Büchern (in Form von E-Books) zu ermöglichen. Stiftungen, Verlage und Bibliotheken arbeiten dabei gemeinsam. So geht das! – und hoffentlich auch 2017 noch weiter…

35Eine weitere Möglichkeit zur Publikation von open E-Books bietet das Internet Archive: https://archive.org/details/texts. Hier ist hervorzuheben, dass jedes Buch in einer Reihe von Formaten vorliegt, darunter auch Epub und Kindle. Man kann hier auch Bücher selbst hochladen.[8]

 


  1. http://www.snf.ch/de/foerderung/wissenschaftskommunikation/publikationsbeitraege/Seiten/default.aspx
  2. Besten Dank an Klaus Graf für den Hinweis!
  3. Besten Dank an Klaus Graf für den Hinweis!
  4. Mit bestem Dank an Klaus Graf für diesen Hinweis. Er hat bis 2013 Dutzende von Links gesammelt, die diese Aussage belegen: https://www.diigo.com/profile/klausgraf/monograph_open_access
  5. Das Beispiel stammt aus dem Jahre 2012 - im Frühjahr 2017 wurde das neue Repository ETH Research Collection in Betrieb genommen.
  6. In der Research Collection zu finden unter https://doi.org/10.3929/ethz-a-005816230
  7. Aktualisierung siehe im nächsten Abschnitt.
  8. Hinweis von Klaus Graf

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