10 Digitale Ethik

10.1. Vorbemerkung
10.2. Was Digitale Ethik sein kann
10.3. Drei grundlegende Aspekte der Digitalen Ethik

10.3.1. Strukturierung
10.3.2. Zugang
10.3.3. Bildung

10.4. Einige Themen

10.4.1. Autonome Fahrzeige
10.4.2. Mensch-Maschine-Interaktion
10.4.3. Algorithmen in der Medizin
10.4.4. Games
10.4.5. Fake News
10.4.6. Online-Gewalt

10.5. Ein ganz kurzer Ausblick: Cybersecurity Ethik

Das Kapitel in Stichpunkten

  • Digitale Ethik, so könnte man aus einer lebensweltlichen Perspektive sagen, fragt nicht zuletzt danach, wie unsere Digitale Gesellschaft aussehen soll, so dass ein gutes Leben in ebendieser Gesellschaft verwirklicht werden kann.
  • Aus der Perspektive der Cybersecurity formuliert: Wie können die digitalisierte Gesellschaft und ihre Teilbereiche vor Cyberattacken geschützt werden?
  • Angesichts der Vielzahl der ethisch relevanten Fragen, die die Digitale Transformation mit sich bringt, wird es unmöglich sein, eindeutige und abschließende Bewertungen zu einzelnen Sachverhalten zu geben.
  • Eine begründete Werteorientierung kann die Basis sein, auf der man eine eigen belastbare Haltung entwickeln kann, mit der man der digitalen Welt begegnen kann.
  • Der Zugang zum Internet und damit zur digitalisierten Welt ist sehr anfällig für Angriffe, Manipulationen und gar Zerstörung und fällt damit in den grundsätzlichen Schutzbereich der Cybersecurity.
  • In die digitale Gesellschaft hineingeboren zu sein bedeutet nicht automatisch, dass man ohne weiteres in der Lage ist, verantwortlich in der digitalen Welt zu agieren.
  • Im spezifischen Bereich der Cybersecurity müssen ethische Problemlagen vor einem Hintergrund aus ethischen und fachlichen Kriterien der IT-Sicherheit bewertet werden.
  • Noch steckt die Cybersecurity Ethik in den Kinderschuhen und noch sucht sie ihr Profil. Doch sie gewinnt stetig an Aufmerksamkeit.

 

10.1. Vorbemerkung

Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft und stellt sie vor enorme Herausforderungen. Das haben wir in den vorangegangenen Kapiteln bereits vielfach gesehen. Nicht zuletzt, wenn man davon ausgeht, dass die Digitale Transformation ihrem Wesen nach mehr ist, als eine technologische bzw. betriebliche Lösung. Denn dann erfordert sie ein auf sie passendes Verständnis von Verantwortung, um die entfesselten, beschleunigten Kräfte der Digitalisierung so gut es geht zu kanalisieren und sowohl für die Wirtschaft, als insbesondere auch für die Gesellschaft produktiv zu nutzen.(1) Aus der Perspektive von Unternehmen kommt dabei der Begriff der Corporate Digital Responsibility (CDR) ins Spiel, in dessen Zusammenhang die Verantwortung von Unternehmen unter den Bedingungen der Digitalisierung diskutiert wird. Denn die Digitalisierung zieht auch eine Veränderung der häufig unter dem Label der Corporate Social Responsibility (CSR) verorteten Unternehmensverantwortung nach sich und erfordert entsprechende praktische Lösungen.(2) Gerade in Unternehmen, aber auch darüber hinaus mit Blick auf die Gesellschaft, ist durch diese Veränderungsdynamik immer auch die IT-Sicherheit herausgefordert, die als Garant für die notwendige Stabilität des insgesamt noch fragilen Systems einer digitalisierten Gesellschaft fungiert.

Digitale Ethik indes geht über den Fokus der Corporate Digital Responsibility hinaus.(3) Bereits im vierten Kapitel haben wir festgestellt: Wenn nun eine Digitale Ethik das Ziel verfolgt, Menschen zu einem angemessenen Umgang mit den digitalen Technologien und deren Auswirkungen zu befähigen; wenn es darum geht, Probleme der Digitalität zu erkennen, Lösungen zu entwickeln sowie ethische Dilemmata zu sehen und zu beurteilen, dann schwingen ethische Fragestellungen in der IT-Sicherheit immer auch in die Digitale Ethik hinein.

 

 10.2. Was Digitale Ethik sein kann

Ethik ist die Reflexion der Moral, die ihrerseits als faktisch gelebtes Wertesystem einer Gemeinschaft verstanden werden kann. Das heißt Ethik hinterfragt die in einer Gemeinschaft geltenden (moralischen) Regeln und unterzieht sie einer kritischen ethischen Bewertung. In letzter Konsequenz fragt die Ethik nach dem guten Leben und mithin danach, wie man handeln soll, damit man dieses gute Leben erreichen kann, und zwar in Gemeinschaft mit anderen. Es geht also letztlich immer auch darum, wie die Gesellschaft aussehen soll, in der wir leben wollen und wie wir diese Gesellschaft aufrechterhalten können. Das gilt auch für die Gesellschaft unter den Bedingungen der Digitalität. Denn die Digitale Transformation verändert unsere Gesellschaft und führt zu neuen Herausforderungen, die unter ethischer Perspektive zu betrachten sind. Digitale Ethik, so könnte man folglich aus einer lebensweltlichen Perspektive(4) sagen, fragt danach, wie unsere digitalisierte Gesellschaft aussehen soll, so dass ein gutes Leben in ebendieser Gesellschaft verwirklicht werden kann.

Was aber ist ein gutes Leben in der sogenannten „Digitalen Gesellschaft“ bzw. grundlegender, was ist eine gute Digitale Gesellschaft? Und wie soll ich mit den Anforderungen und Problemen, die diese Gesellschaft mit sich bringt nicht nur in technologischer, sondern eben auch in ethischer Hinsicht adäquat umgehen? Aus Perspektive der Cybersecurity kann man zuspitzen: Wie können die digitalisierte Gesellschaft und ihre Teilbereiche vor Angriffen auf ihre IT-Strukturen geschützt und diesbezüglich weiterentwickelt werden?

Ein markantes Beispiel dafür ist die Sorge vor Wahlmanipulationen durch ausländische Dienste, die unter Umständen einen signifikanten Einfluss auf den Ausgang einer Wahl haben können, etwa indem sie über die Verbesserung bzw. Verschlechterung der Wahlchancen einer Partei oder einer Person in das politische Kräftefeld eingreifen. So können sie sogar in die kommende Amtsperiode hineinwirken, was letztlich wiederum für die Entwicklung der Gesellschaft insgesamt relevant ist. Die zahllosen strittigen Diskussionen um die Unterstützung des US-amerikanischen Expräsidenten Trump durch den russischen Präsidenten Putin sind ein prominenter Beleg dafür.(5) Auch Deutschlands Demokratie und ihre Wahlen bleiben nicht verschont von Hackerangriffen. „Das reicht von der IT in den Parlamenten über die Rechner der Politiker und ganz wichtig, auch die IT der Medien und nicht zuletzt der Bürger. Und alle diese Systeme können einen Einfluss auf den Ausgang der Wahl haben.“(6)

Weder auf die technologischen, noch auf die ethischen Herausforderungen, die mit dem Schutz der Digitalen Gesellschaft und ihren Teilbereichen verbunden sind, wird es eine einzige oder gar einfache Antwort geben. Zumal in komplexen modernen Gesellschaften mit ihren Pluralitäten und Diversitäten.(7) Viel wichtiger wird es aus ethischer Perspektive sein, (sich) einen offenen Zugang zu einem Diskurs zu ver/schaffen, in dem die virulenten ethischen Fragen, die die Digitale Gesellschaft aufwirft, verhandelt werden können. Um in diesem Diskurs bestehen zu können, und nicht der Meinungsmache selbsternannter oder vermeintlicher Autoritäten anheim zu fallen, braucht es ein Bewusstsein für ethische Problemlagen, aber auch für die Vielfalt von Wertehaltungen, die darin vertreten sind. Es braucht die Kompetenz, kritische Sachverhalte zu erkennen und ethisch begründet einschätzen und gegebenenfalls auch vertreten zu können. Doch das ist eine bisweilen unbequeme und aufreibende Angelegenheit, die persönliches Engagement erfordern kann.

„Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum so ein großer Teil der Menschen […] gerne zeitlebens unmündig bleiben, und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein.“(8) Das stellt der Philosoph der Aufklärung, Immanuel Kant, schon im 18. Jahrhundert fest und fordert: „Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Gerade die Digitale Gesellschaft mit ihren Verführungen und Versprechungen erfordert im Sinne Kants ein besonderes Maß an Mut zum eigenständigen Denken und Handeln. Ein aufgeklärter Umgang mit der Digitalisierung, bei man sich die Mühe macht, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und die Digitalität in unseren diversen Lebensbereichen kritisch zu beleuchten, anstatt ihre Produkte unterhinterfragt zu nutzen, kann eine zentrale Forderung einer Digitalen Ethik sein. Einerseits geht es darum, der Versuchung einfacher Antworten auf komplexe Fragestellungen zu widerstehen. Andererseits muss es auch darum gehen, sich nicht in der Komplexität der Herausforderungen zu verlieren und handlungsfähig zu bleiben.

Angesichts der Vielzahl der ethisch relevanten Fragen, die die Digitale Transformation bzw. die Digitale Gesellschaft mit sich bringen, wird es unmöglich sein, eindeutige und abschließende Bewertungen zu einzelnen Themen und Sachverhalten zu geben. Insofern kann die Klärung und Reflexion der eigenen Werte eine notwendige Orientierung geben. Eine begründbare Werteorientierung kann man die Basis sein, auf der man eine eigene belastbare Haltung entwickeln und mit der man der digitalen Welt begegnen kann.(9) Die Entwicklung einer wertebasierten Orientierung und einer daraus abgeleiteten Haltung kann eine weitere zentrale Forderung einer Digitalen Ethik sein.

Wenngleich man die Digitale Ethik auch als eine Bereichsethik verstehen kann, in der allgemeine ethische Erkenntnisse mit bereichsspezifischem Wissen verbunden werden, sind die Herausforderungen der Digitalität und ihre Wirkungen auf unsere Welt so tiefgreifend, dass viele grundsätzliche Fragen der Ethik tangiert sind und unter den Bedingungen der Digitalität überprüft, teilweise ergänzt und neu bewertet werden müssen. Insofern geht die Digitale Ethik über eine Bereichsethik hinaus. Im Folgenden sollen drei bedeutsame Aspekte, die im Kontext der Digitalen Ethik auftauchen und die zugleich grundsätzlichen Charakter haben, benannt und kurz angerissen werden.

 

 10.3. Drei grundlegende Aspekte der Digitalen Ethik

Von der aktuellen Diskussion um die ethischen Herausforderungen, die die Digitale Gesellschaft mit sich bringt, sind sehr viele Lebensbereiche betroffen. Entsprechend umfangreich ist die Liste an Aspekten, die man in diesem Kapitel behandeln könnte. Letztlich könnte man diese Liste auch immer weiter ergänzen, je nachdem welche Perspektive man einnimmt und wie detailliert und ausdifferenziert man vorgehen möchte. Insofern können die nachfolgenden Aspekte einer Digitalen Ethik nur einen exemplarischen Charakter haben und sie erheben nicht den Anspruch vollständig oder abschließend zu sein. Gleichwohl scheinen sie besonders dafür geeignet zu sein, ethische Konfliktlinien aufzuzeigen und das Problembewusstsein zu schärfen.

10.3.1. Strukturierung

Die digitale Welt ist keine bloße in sich und für sich abgeschlossene Sphäre, sondern sie hat auch konkrete und spürbare Auswirkungen auf die physische Welt in der wir als körperliche Wesen leben. Bekannte Beispiele etwa sind algorithmische Berechnungen, die unser Handeln oder unsere Möglichkeiten in der echten Welt beeinflussen, sei es im beruflichen oder privaten Bereich. Man denke beispielsweise an die Optimierung von Fahrtstrecken bei Speditionen, deren Fahrer*innen bei Abweichungen von der Wegstrecke oder bei Zeitüberschreitungen sanktioniert werden. Oder man denke an die Algorithmen basierte Berechnung der Kreditwürdigkeit, die sowohl auf dem bisherigem – in Daten hinterlegten – Konsumverhalten beruht, aber auch auf sozioökonomischen Daten aus der Nachbarschaft, in der man lebt und von deren Struktur auf die eigene Kreditwürdigkeit geschlossen wird.(10) Es handelt sich hierbei um eine Verwobenheit der digitalen Welt, in der Daten aus der physischen Welt verarbeitet werden, mit der physischen Welt, in der Berechnungen aus der digitalen Welt strukturgebend wirksam werden. Und zwar, wie an den beiden Beispielen gezeigt, auch zum unmittelbaren Vor- oder Nachteil von Individuen.

Vorstrukturierungen der physischen Welt, die aus der digitalen Welt kommen, können wir uns kaum noch entziehen. Nicht zuletzt in der Verwobenheit von physischer und digitaler Welt liegt ein wesentliches Charaktermerkmal der Digitalen Gesellschaft. Mit diesen Aspekten sind in der Folge auch Fragen der Gerechtigkeit und der Verantwortung verbunden. Wie gerecht sind solche Strukturen, mithin also: wie gerecht ist diese Gesellschaft? Gibt es Gruppen, die bevorzugt und oder benachteiligt werden? Und wer ist verantwortlich für die Gestaltung der Strukturen und deren Ausprägungen in der physischen Lebenswelt, die bisweilen massiv in unser individuelles sowie gemeinschaftliches Leben eingreifen können? Sollte man sich solchen Strukturen und auch grundlegenden Diensten – wie etwa dem Onlinebanking – überhaupt noch entziehen können bzw. entziehen dürfen? Immerhin wird die Flut der Apps auf unseren Smartphones zunehmend größer und der Druck von Anbietern, die ihre Kunden in die Onlinewelt drängen, wird schleichend immer überwältigender. Sicher fallen jedem Restaurants oder Bars ein, in denen die Speisekarte nur noch via QR Code auf dem Handy einsehbar ist, um nur ein Beispiel von vielen aufzuzeigen.

Muss man sich unhinterfragt auf solche Entwicklungen und Nötigungen aus der digitalen Welt einlassen? Oder soll es aus ethischer Sicht die Möglichkeit der Digital Detox geben und ein Recht auf eine analoge Welt? Immerhin gibt es Stimmen, die davon ausgehen, dass dieser digitaler Entzug gar nicht mehr möglich und sinnvoll ist, weil die herrschenden digitalen Strukturen nach der digitalen Entgiftung sowieso wieder dominieren und auf uns einwirken.(11) Damit wäre letztlich jeder selbst für den Umgang und die Nutzung digitaler Geräte und Anwendungen verantwortlich – und damit auch für die Teilhabe oder Selbstausgrenzung aus dem gemeinschaftlichen Leben. Aber kann das ethisch wünschenswert sein?

Wenn es nun eine Aufgabe der IT-Sicherheit ist, digitale erzeugte Strukturen zu schützen, so liegt dahinter die ethische Frage, ob das, was geschützt werden soll, überhaupt schützenswert ist. Wenn wir hier weiterdenken, kommen wir zu Fragen der individuellen Verantwortung. Beispielsweise ob eine Expertin der IT-Sicherheit nur für die korrekte technische Umsetzung ihres Auftrags verantwortlich ist, oder ob sie nicht doch das, was sie tut, auch unter sehr grundlegender ethischer Perspektive verantworten, mindestens aber reflektieren und bewerten, müsste. (12)

10.3.2. Zugang

In seinem Vortrag bei einem wissenschaftlichen Fachgespräch an der Berliner Hochschule für Technik im Juni 2021 diskutiert der brasilianische Philosoph Luiz Carlos Bombassaro ein grundlegendes Thema der Digitalen Ethik wie folgt: „Beleuchten wir nun das Thema der Ungleichheit beim Zugang zur digitalen Welt. Betrachtet man zunächst die wirtschaftliche und technologische Ungleichheit, so stellt man fest, dass es zunächst einmal eine tiefe Kluft zwischen den verschiedenen Regionen der Welt gibt. In Fall der Digitalen Transformation müssen wir nicht nur den sozioökonomischen Unterschied berücksichtigen, sondern auch den Unterschied in Bezug auf Bildung und technologische Produktion. Wir haben also einen abgrundtiefen Unterschied zwischen denen, die Zugang zur digitalen Welt haben, und denen, die keinen Zugang dazu haben. Wenn wir nun aber nur die Gruppe derjenigen nehmen, die Zugang haben, stellen wir auch fest, dass sie nicht in gleicher Weise und auf gleichem Niveau Zugang haben. Es gibt große technologische Unterschiede und oft sind auch die Kosten des Zugangs zur digitalen Welt unverhältnismäßig hoch. So kostet beispielsweise eine Internetverbindung für jemanden, der in einer Metropole in den USA lebt, viel weniger als für jemanden, der im Landesinneren von Afrika lebt. Entsprechend kann der Prozess der Digitalisierung selbst auch dazu führen, dass sich die Ungleichheit vergrößert. Somit kann das Problem der Ungleichheit des Zugangs sowohl eine Ursache als auch eine Folge von noch größerer Ungleichheit sein.

Die These von der Chancengleichheit beim Zugang und der Nutzung der Vorteile der digitalen Welt ist angesichts der wirtschaftlichen und technologischen Unterschiede nicht haltbar. Wir haben also ein Problem zu lösen: Die Förderung des Zugangs zur digitalen Bildung bei denjenigen, die durch wirtschaftliche und soziale Bedingungen weniger begünstigt sind. Ich glaube, das ist es, worauf Regierungen, Unternehmen, Universitäten, Schulen und Gemeinden auf der ganzen Welt ihre Projekte und Aktionen ausrichten sollten.“(13)

Der Zugang zum Internet und die damit verbundene Teilhabe an der digitalen Welt haben eine sehr grundlegende Bedeutung für die Behebung von Ungleichheiten und zur Herstellung von Gerechtigkeit in der digitalen Gesellschaft – sei diese national oder global gedacht. Zunächst einmal hat man als Bürger*in eines Staates eine bestimmte Nationalität und ein Heimatland. Doch mit der digitalen Gesellschaft werden nationale Grenzen transzendiert. „Das Internet ist ein Werkzeug, das eine Art von Weltbürgerschaft ermöglicht.“(14) Diese Einschätzung verweist auf die besondere Qualität des transnationalen Miteinanders, das durch die Digitalität und den digitalen Raum gesehen wird. Wie brisant und von grundlegend ethischer Relevanz damit der Zugang zu diesem Digitalen Raum ist, kommt in der Forderung nach dem „Internetzugang als Menschenrecht“(15) sowie der damit verbundenen Diskussion um Zensur und Meinungsfreiheit im Internet zum Ausdruck. Dass der Zugang zum Internet und damit zur Digitalen Welt sehr anfällig für Angriffe, Manipulationen und gar Zerstörung ist und damit in den grundsätzlichen Schutzbereich der Cybersecurity fällt versteht sich von selbst.

10.3.3. Bildung

In Zusammenhang mit dem Zugang zum Internet und der daraus resultierenden Frage nach der Gerechtigkeit in der Digitalen Gesellschaft steht die Frage der Bildung.(16) Als Bildung kann man die Formung des Menschen bezeichnen, die notwendig und wünschenswert ist, um das jeweils gesellschaftsspezifische Menschsein zu realisieren. Damit ist gemeint, dass jede Gesellschaft eine Vorstellung eines ihr gemäßen Zusammenlebens hat, für das die Menschen in dieser Gesellschaft entsprechend gebildet sein müssen. Es geht also um die Formung des Menschen hin zu einem Mitglied einer wünschenswerten Gesellschaft.(17) Dafür braucht es bestimmte erwünschte geistige, physische, soziale und kulturelle Eigenschaften und Fähigkeiten der Menschen, um ebendiese Gesellschaft zu erhalten. Insofern ist Bildung als abhängig von einer betrachteten Gesellschaft zu verstehen.

Es liegt im Wesen unserer modernen pluralistischen Gesellschaft, dass es in vielen Feldern umstritten ist, was das Wünschenswerte ist.(18) Dennoch gibt es auch hier feststehende Werte  die als unumstößlich gelten. So ist beispielsweise Pluralität ein konstitutiver Grundwert einer modernen pluralistischen Gesellschaft an sich, da er ja die pluralistische Gesellschaft überhaupt erst ermöglicht – das klingt trivial, ist es aber nicht. Weitere unumstößliche Werte kann man aus den im Grundgesetz garantierten Grundrechten ablesen. Gleich im ersten Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist die Würde des Menschen als unantastbar verbrieft und damit als einer der höchsten Werte in unserer Gesellschaft ausgewiesen.(19) Es ist diese Würde des Menschen, die wir bereits im ersten Kapitel als das eigentliche Schutzgut der IT-Sicherheit ausgemacht haben und auf die sich in unserer Gesellschaft letztlich alle weiteren Schutzgüter die IT-Sicherheit zurückführen lassen.

Wenn wir nun die Digitale Gesellschaft im Blick haben, stellt sich die Frage, was Bildung in der digitalen Gesellschaft bedeutet und wie sie erreicht werden kann. Versteht man die Digitale Gesellschaft gewissermaßen als digitalen Zwilling (also als eine Art Kopie der analogen Gesellschaft im digitalen Raum) der nationalen Gesellschaft, dann dürften in hohem Maße die Werte der nationalen Gesellschaft in ihr adaptiert sein. Und Bildung würde auf diese Werte abzielen.

Geht man indes davon aus, dass die Digitale Gesellschaft transnational ist, also die Grenzen der Nationalstaaten überschreitet, dann können kulturell unterschiedliche Vorstellungen von Bildung – die von den nationalen Gesellschaften abhängen – kollidieren. Oder es entsteht im Laufe der Zeit eine neue, eigene Vorstellung davon, was Bildung in der Digitalen Gesellschaft ist. Damit sind wir wieder zu der Frage zurückgekehrt, was die wünschenswerte Digitale Gesellschaft ist und wie die Menschen die in ihr leben, geformt (also gebildet) werden müssen, um ebendiese Gesellschaft hervorzubringen bzw. zu erhalten.

Mit Blick auf die kritische Beobachtung und Reflexion der Entwicklungen in dieser Gesellschaft wird es nicht hinreichend sein, die Bildung und Formung nur auf die Anwendungskompetenzen digitaler Tools zu richten. Es wird mindestens genauso wichtig sein, ein Mindestmaß an Wissen über die damit einhergehenden Zusammenhänge und ethischen Herausforderungen zu haben. Die „Gebildeten“ in der Digitalen Gesellschaft brauchen ein Verständnis davon, womit sich Digitale Ethik befasst.

Für die sogenannten Digital Natives, die jungen Leute, die um die Jahrtausendwende geboren und mit dem Internet aufgewachsen sind, ist das Internet bereits eine neue Sozialisierungsinstanz, die sie auf ihre gesellschaftliche Rolle mitvorbereitet und formt. Doch nur, weil sie einen sehr geübten Umgang mit der Digitalität und ihren Anwendungen haben, bedeutet das nicht, dass diese in die Digitalität eingeborenen Menschen deshalb die digitale Welt und die digitalisierte Gesellschaft, in der sie leben, besser verstehen, als digitale „Einwanderer“ aus früheren Generationen. In die digitale Gesellschaft hineingeboren zu sein bedeutet nicht automatisch, dass man als digital Eingeborener ohne weiteres in der Lage ist, verantwortlich in und mit der digitalen Welt zu agieren. Das gilt nicht minder für Digital Natives, die sich in der IT-Sicherheit engagieren und durch ihre Arbeit die digitale Gesellschaft schützen. Es braucht folglich ein Wissen um (Digitale) Ethik allgemein und in dem Bereich der Cybersecurity ein Wissen um Ethik in der IT-Sicherheit.

 

10.4. Einige Themen der Digitalen Ethik

Die IT-Sicherheit bietet Schutz gegen Angriffe auf die digitale Sphäre unserer Gesellschaft. Am unmittelbarsten wird das wohl durch die IT-Sicherung des politischen Systems gegen Angriffe aus dem In- und Ausland deutlich. Doch auch die Abwehr von Cyberattacken auf Unternehmen oder Institutionen dient letztlich der Stabilisierung unseres gesellschaftlichen – und damit auch wirtschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen etc. – Systems. Kurzum, in allen Bereichen, in denen digitale Technogien eingesetzt werden, ist auch die IT-Sicherheit gefragt, um Schaden abzuwehren bzw. entsprechende Angriffe in weiser und professioneller Voraussicht möglichst vorab zu verhindern. Da Technologien und gesellschaftliche Entwicklungen miteinander verwoben sind, schwingen immer auch ethische Fragen mit; Fragen die je nach Bereich mehr oder weniger brisant sind. So ergeben sich Themen, die unter dem Dach der Digitalen Ethik diskutiert werden und die auch die IT-Sicherheit in unterschiedlichem Maße betreffen können.

Neben den bisher in diesem Kapitel entwickelten Forderungen und den identifizierten grundlegenden Aspekten einer Digitalen Ethik werden zahlreiche konkrete Themen und Entwicklungen unter ihrer Überschrift diskutiert. Zusätzlich zu den grundlegenden ethischen Fragen hinsichtlich der Datensouveränität und des Datenschutzes bringen spezifische technologische Entwicklungen häufig spezifische ethische Konfliktfälle und Fragen mit sich. Einige solcher virulenten und kontrovers diskutierten Themen sind nachfolgend genannt und ihr jeweils spezifischer Konfliktpunkt betont.(20)

10.4.1. Autonome Fahrzeuge

Ein spezifischer Punkt an dem sich die kritischen Diskussionen entfachen ist der Frage nach der Verantwortung im Falle eines Unfalls. Wer haftet, wenn ein Fahrzeug, dass durch Algorithmen gesteuert wird, einen Unfall baut. Sehr brisant ist dabei die Abwägung des Schadens, der im Falle des Falles minimiert werden soll. Wenn ein Unfall mit Personenschäden unausweichlich ist: Soll das Fahrzeug dann eher in die Gruppe mit Senior*innen am Straßenrand oder auf das einzelne Kind, das plötzlich auf die Straße springt, steuern? Es steht hier der Wert des Menschen im Zentrum und die Frage, ob man individuelle Menschen mit je unterschiedlichen Werten versehen darf, so dass der Algorithmus den Wagen in die Menschengruppe mit dem geringsten Wert steuert. Denn dadurch würde (rechnerisch) der unausweichliche Schaden minimiert.

10.4.2. Mensch-Maschine-Interaktion.

Brisante ethische Herausforderungen entzünden sich leicht an der unmittelbaren Schnittstelle zwischen Menschen und Maschinen. Das ist dann der Fall, wenn ein Roboter als Ersatz für einen anderen Menschen, mit dem eine Person in einem bestimmten Zusammenhang interagieren würde, dient.

Roboter in der Pflege sind ein vieldiskutiertes Beispiel für eine Mensch-Maschine-Interaktion. Unsere Gesellschaft altert und mit der Anzahl älterer Menschen steigt auch der Bedarf an Pflege in unterschiedlichem Ausmaß. In Zeiten knappen und schlecht bezahlten Pflegepersonals können Roboter wertvolle Dienste bei der Pflege leisten. Wie steht es aus ethischer Perspektive dabei um die Selbstbestimmung der Patienten und wie weit darf die Bevormundung durch einen Roboter gehen? Kann eine pflegebedürftige Person, die rund um die Uhr von einem Roboter betreut wird, auf die Einnahme der festgelegten Medikamente verzichten, die der Roboter ihr andient? Beispielsweise wenn sie ein Medikament ablehnt und dafür bewusst gesundheitliche Nachteile in Kauf nehmen würde. Man kann darüber hinaus auch grundsätzlich infrage stellen, ob es mit der Würde und Selbstachtung eines Menschen vereinbar ist, von einem Roboter gepflegt zu werden.

Moralische Kontroversen wirft auch der Einsatz Sexrobotern auf. Am ehesten findet diese Mensch-Maschine-Interaktion Zustimmung, wenn es sich um medizinische Zwecke bzw. zur Unterstützung körperlich beeinträchtigter Personen handelt.(21) Doch sollte die intime Liaison mit einem Roboter auch ohne medizinischen Befund eine gesellschaftliche Legitimität erfahren? Vor allem dann, wenn die Maschinen zunehmend menschenähnlicher gestaltet werden können, wodurch die Nutzer*innen Gefühle für die Roboter entwickeln könnten. Oder wenn sie umgekehrt sogar den Robotern Gefühle ihnen gegenüber unterstellen würden. Müsste man überdies den Robotern eine Moral einprogrammieren, so dass sie sich bei bestimmten Praktiken verweigern würden?

In die Kategorie Mensch-Maschine-Interaktion fallen auch Kampfroboter, die in unterschiedlichen Graden an Autonomie für Kampf- und Kriegszwecke eingesetzt werden können. Sogenannte LAWS (Letale autonome Waffensysteme) könnten dabei selbständig Ziele ausmachen und bekämpfen ohne dass eigene Soldat*innen in Gefahr kämen. Der Mensch würde in diesem Falle die Steuerung abgeben, was Vorteile bei der Reaktionsgeschwindigkeit bringen könnte. Doch damit gäbe er auch Kontrolle aus der Hand. Allerdings wäre ein Roboter emotionslos und würde bei „moralisch guter“ Programmierung frei von beispielsweise Angst oder Hass agieren. So würde der Roboter womöglich völkerrechtliche Regeln besser einhalten, als Menschen dies in einer kriegerischen Extremsituation könnten.

10.4.3. Algorithmen in der Medizin

Durch die Digitalisierung und Auswertung des Gesundheitszustands sowie von Verhaltensweisen von Patient*innen, können Algorithmen basierte Systeme Ärzte und Ärztinnen bei der Behandlung unterstützen. So kann die Auswertung der Patientendaten beispielsweise bei der Diagnosestellung helfen. Eine Datenrepräsentation des Patienten (ein digitaler Zwilling) könnte auch eine Art digitale Fernüberwachung des Patienten ermöglichen, womit dessen Gesundheitszustand kontrolliert und gesteuert werden könnte. In ökonomischer Hinsicht könnten sich daraus erhebliche Kosten-Nutzen Vorteile ergeben. Allerdings würde dadurch die Möglichkeit unterlaufen, ein beziehungsorientiertes Arzt-Patienten-Verhältnis herzustellen, das den Menschen als Ganzes, mit eigener Geschichte und eigenen Werten erfasst, für das keine berechenbare Lösung sinnvoll ist.

10.4.4. Games

Computerspiele sind aus der digitalen Welt nicht wegzudenken, sie gehören von Anfang an dazu. Auch wenn Spielen eine zutiefst menschliche Eigenschaft ist, gegen die grundsätzlich nichts einzuwenden ist, werden digitale Games vor allem mit zwei Problemen in Verbindung gebracht. Zum einen ist es die vielfach explizit dargestellte und im Spiel ausgeübte Gewalt, die für moralische Empörung sorgt. Zum anderen ist es der Sog bis hin zu einer Abhängigkeit und Weltentfremdung, in die Computerspiele ihre Spieler*innen ziehen können und die sogar zu einer Kostenfalle werden können. Gerade die Verlagerung des sozialen Lebens der Spieler*innen in die virtuelle Welt, in der sie unter Umständen neue Identitäten ausformen und eine höhere Anerkennung erfahren können, als sie es aus ihren sozialen Gemeinschaften in der physischen Welt kennen, birgt ein immenses Suchtpotenzial mit Realitätsflucht. Das ist ein Phänomen, dessen Tolerierbarkeit unter ethischer Perspektive geprüft werden muss, zumal auch positive Effekte, wie beispielsweise die Schulung strategischen Denkens oder die Entwicklung von virtueller Kooperationskompetenz, dagegenstehen.

10.4.5. Fake News

Fake News werden ihrem Wesen nach in manipulativer Weise dafür eingesetzt, das öffentliche Meinungsbild zu beeinflussen. Es handelt sich dabei um eine bewusste strategische Platzierung von gefälschten Informationen und nicht um eine versehentliche Falschmeldung aufgrund eines journalistischen Fehlers. Fake News imitieren den Stil echter Nachrichten und können sehr schnell und kostengünstig über die Sozialen Netzwerke verbreitet werden; sie dienen der Desorganisation und Propaganda. Digitale Filterblasen und Echokammern, in denen sich die Nutzer*innen der digitalen Welt bewegen, verstärken den Effekt der Meinungsmache bis hin zu falschen Gewissheiten, die auf das Handeln in der physischen Welt durchschlagen. Artikel 5 des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland verbrieft die Meinungsfreiheit als Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger.(22) Fake News indes fordern dieses Grundrecht heraus. Denn man könnte argumentieren, dass Fake News die Meinung ihrer Absender widerspiegeln, was ebenso wie die Übernahme dieser Ansichten durch andere Menschen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein sollte. Gleichwohl sorgen die Fake News gezielt für Unsicherheit und sie sind dazu angetan, den öffentlichen Frieden und das demokratische System zu unterlaufen. In diesem Zusammenhang zeigt sich die Bedeutung der Bildung in der digitalen Gesellschaft, wie bereits weiter oben diskutiert.

10.4.6. Online-Gewalt

Auch Cyber-Mobbing hat wie Fake News eine bewusste und gezielt schädigende Absicht. Wie bei Mobbing in der physischen Welt werden auch beim Cyber-Mobbing einzelne Personen durch Beleidigungen, Bloßstellungen und Demütigungen drangsaliert. Im Gegensatz zum Mobbing in der physischen Welt haben die Opfer keine geschützten Rückzugsräume. Gerade bei jüngeren Nutzer*innen und Digital Natives mit ihrem Always-on der mobilen Endgeräte und ihren zahlreichen Apps für Social Media, kann digitales Mobbing zu einer immensen Belastung werden. Die digitalen Angriffe auf die Person sind quasi allgegenwärtig. Durch die Asymmetrie der Macht zwischen Täter und Opfer wird die Belastung noch verstärkt. Denn für die Täter bietet das Internet einen hohen Schutz und die Möglichkeit ihre Identität zu verschleiern. Das Opfer hingegen ist den Angriffen offen ausgesetzt und hat kein offensichtliches Gegenüber, dem es Paroli bieten könnte. Ein einfaches Ausschalten der Endgeräte ist dabei keine Lösung.

In eine ähnliche Richtung geht die Hate Speech. Auch in der physischen Welt gibt es Hassreden, die gegen bestimmte Individuen oder Personengruppen (Migranten, Frauen, Homosexuelle etc.) gerichtet sind und diese diskreditieren wollen. Doch auch hier potenziert das Internet die Reichweite und bisweilen auch die Schärfe der Verleumdungen, wodurch die Grenzen des Sagbaren verschoben werden. Indem der Hass von Menschen im Internet ausgelebt wird und damit auch Ideologien und extreme politische Stimmungsmache betrieben wird, wird der Diskurs und der Zusammenhalt in der offenen Gesellschaft vergiftet. Beispiele sind die Beschimpfungen, denen Feuerwehrleute, Sanitäter oder auch Polizisten bei Ihren Einsätzen ausgesetzt sind. So wurden auch bei der Flutkatastrophe im Sommer 2021, bei der viele Menschen ums Leben kamen und noch mehr Menschen ihr Hab und Gut verloren, Hasstiraden gegen Helfer vor Ort digital verbreitet. Darin kann man, wie der Deutschlandfunk berichtet, nichts weniger als einen Angriff auf das Gemeinwohl erkennen.(23)

Schließlich sei noch der Shitstorm als Form der Online-Gewalt genannt, der nicht pauschal wie die Hassrede gegen bestimmte Gruppen oder Systeme gerichtet ist, sondern der sich als Reaktion auf ein echtes oder vermeintliches Fehlverhalten einer Person im Internet entlädt. Diese Person kann innerhalb von Minuten zum Ziel unzähliger digitaler Attacken und Beleidigungen werden, auch durch Menschen, die diese Person gar nicht kennt.

Den Formen der Online-Gewalt ist gemein, dass Opfer exponiert und massiv attackiert werden. Die Täter indes agieren weitgehend anonym und beziehen sich im Zweifel auf ihr Grundrecht zur freien Meinungsäußerung, auch wenn ihr Verhalten gegenüber dem Opfer oftmals entwürdigend ist. Es ist eine Herausforderung an unsere Gemeinschaft, aber auch an die Individuen, solchen Dynamiken entgegenzutreten und – gerade auch in der digitalen Welt – verantwortlich zu handeln und Haltung zu zeigen.(24)

 

10.5. Ein ganz kurzer Ausblick: Cybersecurity Ethik

Die Digitale Ethik bietet ein Dach, unter dem zahlreiche spezifische Fragestellungen angesiedelt sind, die sich mit ethischen und moralischen Herausforderungen, die die Digitale Transformation mit sich bringt, befassen. Die ausgewählten und in diesem Kapitel skizzierten Themen sind exemplarisch dafür. Die weitere Liste ist lang und wächst mit der Entwicklung digitaler Technologien weiter.

Unter dem Dach der Digitalen Ethik kann man auch die Cybersecurity Ethik ansiedeln, die als Ethik der IT-Sicherheit mit spezifischen Fragefeldern, Zugängen und Bewertungsmodalitäten ethische Probleme im Kontext der IT-Sicherheit untersucht und Hilfestellungen gibt. Es kann helfen, die Cybersecurity Ethik zunächst als eine Bereichsethik aufzufassen. Zur Erinnerung: Das Besondere an der Idee von Bereichsethiken ist, dass ethische Aspekte auch mit fachlichen Aspekten des Bereichs verquickt werden. Das bedeutet, dass im spezifischen Bereich der Cybersecurity ethische Problemlagen vor einem Hintergrund aus ethischen und fachlichen Kriterien der IT-Sicherheit bewertet werden. Dafür ist ein transdisziplinäres Zusammenwirken von Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis in den Disziplinen der Ethik und IT-Sicherheit, aber auch in angrenzenden Disziplinen, sinnvoll und notwendig.

Die Begriffe Digitale Ethik oder noch spezifischer Cybersecurity Ethik sollen dabei nicht vortäuschen, dass es die Digitale Ethik bzw. die Cybersecurity Ethik als ein einziges ethisches Konzept gäbe, mit dem man checklistenartig einen problematischen Sachverhalt prüfen und das Ergebnis ablesen oder berechnen könnte. Dennoch gibt es grundlegende Fragefelder und Herausforderungen für die Ethik, die man stärker als andere dem Bereich der IT-Sicherheit zuordnen könnte und die sich laufend weiterentwickeln. Diese sind beispielsweise mit den Begriffen von Überwachung, Privatheit, Eigentum in der digitalen Welt oder der Cyber-Kriegsführung verbunden. Eher operative Fragefelder sind beispielsweise mit den Vorstellungen eines sogenannten ethischen Hackens oder eines responsible Disclosure verbunden, um nur einige zu nennen. Diese und weitere Themen, die in der digitalisierten Welt virulent sind, verdienen mit Blick auf die Cybersecurity eine vertiefte Betrachtung.

Noch steckt die Cybersecurity Ethik in den Kinderschuhen und noch sucht sie ihr Profil. Doch wenngleich sie noch nicht eigenständig etabliert ist, so hat sich allein während der Entstehung dieses Buches gezeigt, dass sie weiter an Aufmerksamkeit gewinnt und einer weiteren Ausdifferenzierung bedarf.

 

10. 6. Referenzen und Literatur

  1. Schmidt (2021: 103).
  2. Vgl. bspw. Dörr (2020).
  3. Vgl. dazu ergänzend auch: Ait Si Abbou/Schmidt (2021).
  4. Vgl. dazu bspw. Pieper (2017: 251 ff.).
  5. Vgl. zdfheute (2021).
  6. (6) Rähm (2019).
  7. Vgl. Schmidt/Quandt (2016: 149).
  8. Kant (1784).
  9. Vgl. Grimm (2019: 219 f.) in Verbindung mit Schmidt/Quandt (2016: 149).
  10. Vgl. Schilcher/Hustedt (2020: 271).
  11. Vgl. Kutsche 2020.
  12. Siehe dazu unsere Überlegungen in Kapitel 4.
  13. Diese beiden Absätze sind aus einem Vortragsmanuskript von Bombassaro (2021) entnommen, das in einem Kompendium zur Digitalen Transformation (2022) in erweiterter Form publiziert wird.
  14. Grammatis (2018: 210).
  15. Ebd.
  16. Vgl. Bührmann/Schmidt (2021).
  17. Vgl. Siemoneit (2019: 449).
  18. Ebd. 449f.
  19. Vgl. Art. 1 Abs. 1 GG.
  20. Vgl. zu den skizzierten Themen insbesondere Otto/Gräf (2018) sowie Grimm et al. (2019). Die Autor*innen geben darüber hinaus einen breiten Überblick mit ausführlicher Erörterung über spezifische Themen der Digitalen Ethik.
  21. Vgl. Eichenberg et al (2019).
  22. Vgl. Art 5, Abs. 1 GG.
  23. Hornuff (2021).
  24. Vgl. Grimm et al. (2019: 129ff.).

Ait Si Abbou, Kenza/ Schmidt, Matthias (2021): Digitale Unternehmensverantwortung. Neuer Trend oder alter Wein in neuen Schläuchen?, in: Blog by Kenza, Berlin. https://iamkenza.de/digitale-unternehmensverantwortung-neuer-trend-oder-alter-wein-in-neuen-schlaeuchen, letzter Abruf am 23.10.2021.

Bombassaro, Luiz Carlos (2021): Zugänge zur Digitalen Welt – Eine Frage der Gerechtigkeit?, Vortragsmanuskript zum Brasilianisch-Deutschen Fachgespräch Digitale Transformation am 23.6.2021, erscheint in überarbeiteter Form im Kompendium Digitale Transformation, UVG Verlag Berlin. Geplant für 2022, in Arbeit.

Bührmann, Andrea D./ Schmidt, Matthias (2021): Gerechte digitalisierte Gesellschaften brauchen Zugang und Befähigung, in: Gibson-Kunze et al (Hrsg.): Bildung, 37.CSR-MAGAZIN. UVG Verlag Berlin. https://csr-news.org/2021/10/06/gerechte-digitalisierte-gesellschaften-brauchen-zugang-und-befaehigung/ , letzter Abruf am 21.10.2021.

Doll, Johannes (2021): Zurechtkommen in der Digitalen Welt – Eine Frage der (Aus -)Bildung?, Vortrag/Foliensatz zum Brasilianisch-Deutschen Fachgespräch Digitale Transformation am 23.6.2021, erscheint in überarbeiteter Form im Kompendium Digitale Transformation, UVG Verlag Berlin. Geplant für 2021/22

Dörr, Saskia (2020): Praxisleitfaden Corporate Digital Responsibility. Unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeitsmanagement im Digitalzeitalter, SpringerGabler Verlag Wiesbaden.

Eichenberg, Christiane; Hübner, Lisa; Khamis, Marwa; Küsel, Cornelia; Huss, Jessica (2019):  Sexroboter in der Therapie: Zunehmend positiver Trend, in: aerzteblatt.de, PP 18, Ausgabe Mai 2019, Seite 228, https://www.aerzteblatt.de/archiv/207146/Sexroboter-in-der-Therapie-Zunehmend-positiver-Trend, letzter Abruf am 3.8.2021.

Grammatis, Kosta (2018): Internetzugang als Menschenrecht. Ein Schritt in Richtung einer gerechteren Gesellschaft?, in: Otto, Philipp/ Gräf, Eike (Hrsg.): 3ETH1CS. Die Ethik der digitalen Zeit, Sonderausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung Bonn, Verlag iRights.Media Berlin, 210-215.

Grimm, Petra/ Kleber, Tobias O./ Zöllner, Oliver (2019): Digitale Ethik. Leben in vernetzen Welten, Reclam Verlag Ditzingen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. In: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html, letzte Abruf am 1.8.2021

Kant, Immanuel (1784): Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, in: textlog.de Historische Texte und Wörterbücher: Definition Aufklärung, https://www.textlog.de/2335.html, letzter Abruf am 4.8.2021. Original als Aufsatz in der „Berlinische Monatsschrift“ Dezember 1784, S. 481-494.

Kutsche, Katharina (2020): Digital Detox. Schluss mit dem Unsinn. Kommentar in der Süddeutschen Zeitung SZ.de vom 5. Januar 2020, https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/digital-detox-kommentar-1.4744037,  letzter Abruf am 29.7.2021.

Hornuff, Daniel (2021): Hasstiraden gegen Helfer. Ein Angriff auf das Gemeinwesen, in: Deutschlandfun Kultur vom 2.8.2021, https://www.deutschlandfunkkultur.de/hasstiraden-gegen-helfer-ein-angriff-auf-das-gemeinwesen.1005.de.html?dram:article_id=501077, letzter Abruf am 4.8.2021.

Otto, Philipp/ Gräf, Eike (Hrsg.): 3TH1CS. Die Ethik der digitalen Zeit. Sonderausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung Bonn, Verlag iRights.Media Berlin.

Pieper, Annemarie (2017): Einführung in die Ethik, 7., aktualisierte Auflage, UTB für Wissenschaft, Franke Verlag Tübingen.

Rähm, Jan (2019): Wahlmanipulation – Sicherheitslücken der Demokratie. Jan Rähm im Gespräch mit Manfred Kloiber. In: Deutschlandfunk vom 30.03.2019, https://www.deutschlandfunk.de/wahlmanipulation-sicherheitsluecken-der-demokratie.684.de.html?dram:article_id=444975, letzter Abruf am 31.7.2021.

Schilcher, Christian/ Hustedt, Carla (2020): „Würde ich gerne so machen, doch der Computer sagt Nein.“ Die Gestaltung von Mensch-Computer-Interaktion als ethische Herausforderung in Unternehmen, in: Bertelsmann Stiftung, Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik (Hrsg.): Unternehmensverantwortung im digitalen Wandel. Ein Debattenbeitrag zu Corporate Digitale Responsibility. Verleg Bertelsmann Stiftung Gütersloh, 271-277.

Schmidt, Matthias/ Quandt, Jan Hendrik (2017). Einfache Antworten auf komplexe Fragen. Werteorientierte Führung im Netz konkurrierender Ansprüche, in: Petersen, Thomas/ Quandt, Jan Hendrik/ Schmidt, Matthias: Führung in Verantwortung. Ethische Aspekte für ein zeitgemäßes Management. SpringerGabler Verlag Wiesbaden, 140-150.

Schmidt, Matthias (2021): Digitale Transformation: Mehr als eine betriebliche Lösung, in: Gibson-Kunze et al (Hrsg.): Die Große Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft, CSR Magazin Nr. 36 –  Das Buch, 100-104; sowie: https://csr-news.net/news/2021/02/26/digitale-transformation-mehr-als-eine-betriebliche-loesung/; UVG Verlag Berlin.

Siemoneit, Oliver (2019): Bildung. In: Kolanyi-Raiser, Barbara et al (Hrsg.): Big Data. Gesellschaftliche Herausforderungen und rechtliche Lösungen. C.H. Beck Verlag München, 449-477.

zdfheute (2021): Vorwurf der Wahl-Manipulation – US-Präsident Biden: Putin wird bezahlen. Auf: zdf.de vom 17.3.2021, https://www.zdf.de/nachrichten/politik/us-wahl-putin-manipulation-trump-100.html, letzter Abruf am 31.7.2021.

Lizenz

Icon für Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedinungen 4.0 International

Ethik in der IT-Sicherheit (2. erweiterte Auflage) Copyright © 2023 by Matthias Schmidt is licensed under a Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedinungen 4.0 International, except where otherwise noted.

Dieses Buch teilen